Zusammenfassung
Musik macht Instagram-Reels, TikTok-Videos und Facebook-Posts erst richtig lebendig. Doch was ist in Bezug auf Musik im gewerblichen Bereich erlaubt und was nicht?
Was enthalten ist:
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Musik auf Social Media – Was ist erlaubt und was nicht? [Einleitung]
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Warum das Thema so verwirrend ist
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Die 6 größten Mythen und Falschinformationen
- Was ist überhaupt erlaubt?
- Empfohlene Plattformen für lizenzierte Musik
- Vorsicht bei kostenlosen Angeboten
- Was gilt für die Plattformen selbst?
- Praktische Tipps für Unternehmen und Vereine
- Fazit
Aktuelle Themen
Musik auf Social Media – Was ist erlaubt und was nicht?
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um einen Ratgeber handelt und um keine Rechtsberatung. Ziehen Sie immer bei Fragen und in jedem Fall einen entsprechenden Fachanwalt/Fachanwältin hinzu.
1. [Der ultimative Leitfaden für Unternehmen, Vereine und Creator]
Musik macht Instagram-Reels, TikTok-Videos und Facebook-Posts erst richtig lebendig. Sie zieht Blicke auf sich, löst Emotionen aus und kann darüber entscheiden, ob ein Beitrag viral geht oder in der Masse untergeht. Kein Wunder also, dass Unternehmen, Vereine, Creator und Agenturen Musik ganz selbstverständlich in ihren Social-Media-Inhalten einsetzen. Immerhin bieten die Plattformen selbst riesige Musikbibliotheken und Sounds an – scheinbar direkt zur freien Nutzung. Doch hier lauert eine große und teure Falle: Die Musik, die in Social-Media-Apps verfügbar ist, darf nicht einfach so für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Das deutsche Urheberrecht ist eindeutig – und die Plattformen selbst weisen darauf hin, oft jedoch nur im Kleingedruckten.
2. Warum das Thema so verwirrend ist
Viele Unternehmen und Selbstständige sind überrascht, wenn sie von der Abmahngefahr hören. Schließlich klingt es logisch:
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Die App stellt die Musik bereit.
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Tausende andere nutzen sie auch.
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Es gibt ganze Bibliotheken in Instagram, Facebook und TikTok.
Die Wahrheit ist leider komplizierter. Die Plattformen haben zwar pauschale Lizenzverträge mit vielen Rechteinhabern, aber diese gelten in der Regel nur für private, nicht-kommerzielle Nutzung.
Praxis-Tipp:
Überprüfe regelmäßig deine Inhalte und stelle sicher, dass sie aktuell und gut recherchiert sind. Entferne oder aktualisiere veraltete Informationen. Nutze visuelle Medien, um deine Aussagen zu unterstreichen.
3. Die 6 größten Mythen und Falschinformationen
Damit du nicht in die Falle tappst, räumen wir hier einmal gründlich auf mit den häufigsten Irrtümern:
✅ Mythos 1: „Ich habe ein Creator-Konto, damit darf ich die Musik nutzen.“
❌ FALSCH.
Ein Creator-Konto ist keine Lizenz. Es ist nur eine Kontoeinstellung, die hilft, bestimmte Funktionen zu aktivieren. Für die Musiknutzung gelten trotzdem dieselben Einschränkungen. Die Plattform-Bibliothek ist offiziell nur für nicht-kommerzielle Nutzung vorgesehen.
✅ Mythos 2: „Die Musik ist in der App, also darf ich sie nutzen.“
❌ FALSCH.
Dass Musik in Instagram oder Facebook verfügbar ist, bedeutet nicht, dass du dafür eine gewerbliche Lizenz erhältst. Die Verantwortung für die Rechte liegt beim Nutzer.
✅ Mythos 3: „Wenn ich den Künstler markiere, reicht das.“
❌ FALSCH.
Eine Namensnennung oder Markierung ersetzt keine Lizenzvereinbarung. Ohne explizite Erlaubnis ist es eine Urheberrechtsverletzung.
✅ Mythos 4: „TikTok erlaubt alle Sounds.“
❌ FALSCH.
TikTok unterscheidet klar zwischen Privat- und Business-Accounts. Business-Accounts dürfen nur auf die deutlich kleinere „Commercial Music Library“ zugreifen. Die meisten viralen Sounds sind nicht kommerziell nutzbar.
✅ Mythos 5: „Ich bin ein kleines Unternehmen oder Verein – das interessiert doch keinen.“
❌ FALSCH.
Rechtlich spielt die Größe keine Rolle. Gewerbliche Nutzung ist gewerbliche Nutzung. Ob Konzern oder Verein – ohne Lizenz ist es ein Verstoß.
✅ Mythos 6: „Alte Reels sind sicher, die waren damals erlaubt.“
❌ FALSCH.
Eine Urheberrechtsverletzung bleibt eine Urheberrechtsverletzung – auch rückwirkend. Plattformen können Inhalte sperren oder löschen. Rechteinhaber können Abmahnungen auch nach Jahren noch aussprechen.

4. Warum sind diese Irrtümer so verbreitet?
Ganz einfach: Die Plattformen bewerben ihre Musikbibliotheken oft sehr niedrigschwellig. Für Privatnutzer ist das auch völlig in Ordnung – Instagram, Facebook und TikTok haben mit vielen Rechteinhabern entsprechende Pauschalverträge abgeschlossen. Doch Unternehmen, Vereine und Selbstständige fallen unter die gewerbliche Nutzung. Und die ist explizit ausgenommen. Oft werden diese Details nur im Kleingedruckten erklärt, sodass viele Nutzer die Regeln gar nicht kennen. Dazu kommen schlecht recherchierte Tipps in Foren, YouTube-Videos oder Facebook-Gruppen, wo Mythen wie „Creator-Konten dürfen alles“ immer wieder verbreitet werden.
Was ist überhaupt erlaubt?
Damit du auf der sicheren Seite bist, hier die Grundregeln auf einen Blick:
✔️ Eigene Musik – also selbst komponiert oder produziert
✔️ Musik, für die du eine schriftliche Lizenz vom Rechteinhaber hast
✔️ Musik aus kommerziellen Musikbibliotheken mit gültiger Lizenz (Abo oder Einzelkauf)
✔️ GEMA-freie / lizenzfreie Musik – aber Achtung: auch die ist nicht automatisch kostenlos, sondern meist kostenpflichtig, aber klar geregelt
5. Empfohlene Plattformen für lizenzierte Musik
Wenn du Musik rechtssicher einsetzen willst, gibt es viele gute Anbieter, die passende Lizenzen bieten:
🎵 Epidemic Sound – Flatrate-Modell, große Auswahl, Social-Media-Lizenzen enthalten
🎵 Artlist – hochwertige Tracks, Lizenz für Social Media & YouTube (einige Songs ggf. GEMA-pflichtig, immer prüfen)
🎵 AudioJungle – Einzelkäufe möglich, klare Lizenzmodelle
🎵 Soundstripe – Abomodell, unbegrenzte Nutzung
🎵 PremiumBeat – sehr hochwertige Auswahl mit klaren Nutzungsrechten
🎵 Canva Pro – enthält ebenfalls lizenzierte Musik für Social-Media-Videos im Abo
(Von Canva Pro würden wir als Musikplattform abraten)
Wir empfehlen immer ganz klar, die Nutzungsbedingugen zu lesen bevor Sie sich für
einen Anbieter entscheiden.
Selber haben wir uns seinerzeit für EpidemicSounds entschieden
Hier gelangst Du zu EpidemicSounds:

6. Vorsicht bei kostenlosen Angeboten
- „GEMA-frei“ heißt nicht automatisch kostenlos.
- Kostenlose Musikbibliotheken (z. B. YouTube Audio Library) haben jeweils eigene Lizenzbedingungen.
- Immer genau prüfen, ob kommerzielle Nutzung erlaubt ist.
7. Was gilt für die Plattformen selbst?
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Instagram & Facebook:
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Musikbibliothek nur für private Nutzung.
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Unternehmens- und Creator-Konten sind gewerblich → Nutzung ohne eigene Lizenz ist nicht erlaubt.
TikTok:
- Musikbibliothek nur für private Nutzung.
- Normale Sounds und Trends sind oft nicht lizenziert.
YouTube:
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Strikte Regeln mit Content-ID.
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Auch Shorts und Reels brauchen Rechte
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8. Praktische Tipps für Unternehmen & Vereine
Alte Posts prüfen – ggf. stummschalten oder löschen
✔️ Mitarbeiter und Freelancer schulen
✔️ Lizenzen und Abos sorgfältig dokumentieren
✔️ Eindeutige Social-Media-Richtlinien im Unternehmen etablieren
✔️ Nur lizenzierte Musik oder eigene Produktionen verwenden


Fazit
Musik ist ein unglaublich wichtiges Stilmittel im Social Media Marketing. Aber sie ist kein rechtsfreier Raum. Wer hier nicht aufpasst, riskiert nicht nur Abmahnungen und Kosten, sondern auch Image-Schäden. Die gute Nachricht: Es gibt viele legale und hochwertige Lösungen. Wer bewusst mit Musik umgeht, kann sie ohne Angst kreativ nutzen und professionell einsetzen.
Extra: Checkliste für rechtssichere Posts
✅ Habe ich die Rechte für die Musik geprüft?
✅ Habe ich eine gültige Lizenz oder ein Abo?
✅ Nutze ich eine kommerzielle Musikbibliothek?
✅ Habe ich alte problematische Inhalte überprüft?
✅ Dokumentiere ich meine Lizenzen sauber?
Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine praktische Orientierung. Für verbindliche Fragen kontaktiere bitte einen Fachanwalt für Urheberrecht.














