Geoblocking: Ist das erlaubt oder nicht?
Möchten Sie ein Geoblocking auf Ihrer Webseite einbinden und verwenden, um ausgewählte Länder daran zu hindern Ihre Webseite zu sehen, oder diese sogar blockieren bei Ihnen online einzukaufen. Gründe gibt es für die Shop-Betreiber und Onlinehändler genügend. Doch ist es auch zulässig?
Bisher konnten Webseiten- und Shop Betreiber bestimmte Länder blockieren, damit diese nicht auf Ihr Seite gelangen.
Doch seit dem 03.12.2018 hat die EU, die Geoblocking-Verordnung angepasst.
In dieser ist klar geregelt, dass europäische Länder untereinander, kein Länder-Blocking verwenden dürfen. Anzunehmen ist dass es sich hierbei um Wettbewerbsverstöße handelt die auch abmahnbar sind.
Zudem wurden auch die Bußgeldvorschriften im Telekkommunikationsgesetz geändert.
Gemäß §149 TKG können bestimmte Verstöße im Bereich des Geoblocking mit Bußgelder von 300.000,- € verhängt werden.
Daher ist es abzuraten, das Blocking im EU-Bereich einzusetzen.
Ausführliche Beiträge zu diesem Thema finden Sie unter…
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland