EuGH Urteil Okt. 2019
Keine Cookie-Speicherung ohne aktive Einwilligung des Internetnutzers
Neuer Cookie Hinweis
Erweiterung und neue Gesetzgebung zur DSGVO vom 28.05.2018. Da die Primacy-Verordnung noch in der Entwicklung steckt, entschied am 01.10.2019 das EuGH, dass eine Cookie-Speicherung ohne Einwilligung des Nutzers nicht erlaubt ist.
Bisher haben die Internetseitenbetreiber zwar einen Cookie Hinweis gesetzt, doch der Internetnutzer konnte nicht widersprechen. Das hat sich nun geändert.
Nach neuem Urteil des EuGH (Az.: C-673/17) muss jeder Nutzer die Möglichkeit haben, die Cookie-Einstellungen nach seinen Wünschen einstellen und zustimmen können. Es liegt keine Einwilligung vor, wenn der Webseitenanbieter einen voreingestellten Hacken in seinem Kontrollkästen verwendet. Es liegt auch keine Einwilligung vor, wenn der Nutzer den voreingestellten Hacken entfernen könnte.
Welche Folgen hat das Urteil für Sie als Internetseitenbetreiber?
Die eigentliche E-Privacy-Verordnung welche auch die Verfahrensweise der Cookies regeln sollte und bereits am 28.05.2018 hätte erscheinen sollen, steckt noch in der Entwurfsphase. Jedoch hat der EuGH nun ausdrücklich festgelegt, das bei Tracking- und Werbemaßnahmen eine vorherige Einwilligung durch den User folgen muss. Der Hinweis muss auch so dargestellt werden, wenn man nicht trackt. Denn jede Webseite verwendet Cookies um überhaupt zu funktionieren und der User muss einsehen können was für Cookies gesetzt werden.
Betreiber die jedoch Cookies einsetzen die nicht notwendig sind oder für Marketingzwecke und Tracking für Auswertung muss dem Nutzer die Opt-In-Option ermöglichen.
Genau genommen verwendet jede Webseite Cookies zur Funktionalität oder Plugins von Drittanbietern, die diese Daten für Marketingzwecke verarbeiten.
Was bedeutet das für die Werbetreibenden?
Es lässt sich schwerer das Nutzerverhalten auswerten, da die Nutzer den entsprechenden Cookies und Trackingverfahren widersprechen können.
Wir persönlich sind der Meinung das der Datenschutz sehr wichtig ist und leben diesen auch. Doch im Zeitalter der Digitalisierung finden wir, dass dieses Urteil sehr einschneidend ist, gerade im Bereich Online Marketing und für die Optimierung im Bereich Nutzerverhalten, um dem Kunden von morgen ein optimales Informationsmanagement bieten zu können. Unserer Meinung sehr übertrieben und nicht zeitgerecht.
Daher ist es für Webseitenbetreiber nun notwendig sich ein entsprechendes Plugin zu installieren oder den PHP Code so anpassen, dass erst nach Zustimmung und Auswahl des Nutzers, die Cookies gesetzt oder nicht gesetzt werden. Somit wird beim Aufruf einer Webseite erst nach Zustimmung die Cookies aktiviert und verarbeitet.
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