Ist mein Wunschname noch frei, darf ich mein Logo so verwenden?
Ist mein Markennamen noch frei?
Diese Fragen sollten sich StartUp´s und Gründer von Unternehmen als erstes stellen, bevor Sie Ihr Unternehmen eröffnen. Viel zu oft wird in den Medien dargestellt, wenn die Domain für
die eigene Webseite noch zu haben ist, steht der Namensidee nichts mehr im Wege. Leider Fehlanzeige, doch leider ist das einer der häufigsten Fehler die von Startups begangen werden. In der Realität wird man schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und die erste Euphorie ist verflogen, sobald es sich um eine Markenverletzung handelt und die ersten Anwaltschreiben einem zugesandt werden.
Noch schlimmer wird es, wenn eine Werbeagentur für die Erstellung von Logo und Werbemaßnahmen beauftragt wird, diese umgesetzt wurden und dann das große Erwachen kommt, weil die Marke, der Firmen- oder Produktname geschützt ist. Leider kommt es auch immer häufiger vor, dass auch Werbeagenturen bei der Namensfindung und Logogestaltung (Bildmarke) den Kunden über diese Problematiken nicht aufklärt. Oft aus Angst den Auftrag verlieren zu können, weil der Kunde event. verängstigt wird dadurch. Doch Achtung auch hier ist Vorsicht geboten, denn schnell ist die Agentur bei einer Markenrechtsverletzung mit im Boot. Daher empfehlen wir unseren Kunden immer, Ihre Namensidee durch einen Datenbank Informationsdienst und einer Anwaltskanzlei für Markenrecht prüfen zu lassen. Es ist vernünftigere vorher ein paar Euros in eine Markenrecherche zu investieren, als im Nachgang die Nachsicht zu haben, dass man eine Markenrechtsverletzung begangen hat was erhebliche Kosten mit sich ziehen wird.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Frag bei uns nach, wir helfen Dir.
Ihr professioneller Partner hierfür in Sonthofen im Allgäu Infobroker – Michael Klems