EU-Gewährleistungslabel
Was enthalten ist:
- Worum geht es eigentlich?
- Zwei Kennzeichen – und nur eines trifft (fast) alle
- Wie muss der Hinweis aussehen?
- Wo muss es hin?
- Was passiert, wenn ich nichts tue?
- Ihre Checkliste für heute
- Häufige Fragen
EU-Gewährleistungslabel: Seit 27. September Pflicht – und ja, es betrifft auch Ihren Shop
EU-Gewährleistungslabel
Meta-Titel: EU-Gewährleistungslabel 2026: Was Händler und Shopbetreiber jetzt tun müssen Meta-Beschreibung: Seit dem 27.09.2026 gilt das einheitliche EU-Gewährleistungslabel. Wer ist betroffen, wo muss es hin und was ist mit dem GARAN-Label? Der Überblick aus der Agenturpraxis.
von Florian Kellermann | Agenturinhaber | 27.09.2026
Am Sonntag war es so weit: Seit dem 27. September 2026 gilt in der gesamten EU eine neue Kennzeichnungspflicht für alle, die Waren an Verbraucher verkaufen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Wenn Sie also einen Onlineshop betreiben oder ein Ladengeschäft führen, lohnt sich heute ein kurzer Blick auf Ihre Seite. Wir betreuen bei Alpen Media Design seit Jahren Websites und Shops von Betrieben aus der Region, und in den letzten Wochen kamen die Fragen dazu im Wochentakt. Deshalb hier die Fassung ohne Juristendeutsch: Was ist neu, was ist nur neu verpackt, und was sollten Sie jetzt konkret tun?
Worum geht es eigentlich?
Hinter der Neuerung steckt die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Die Abkürzung steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“ und klingt nach Nachhaltigkeit, was sie zum Teil auch ist. Für den Handel ist aber vor allem ein Detail wichtig: Verbraucher sollen vor dem Kauf schnell erkennen können, dass sie ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung haben.
Wichtig zum Einordnen: Das sind keine neuen Rechte für Kunden. Die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung kennen Sie. Neu ist nur, dass Sie darauf in einer festen, EU-weit einheitlichen Form hinweisen müssen. Gestaltung und Inhalt stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, in Deutschland ist das Ganze zusätzlich per Umsetzungsgesetz ins nationale Recht gekommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag: 27.09.2026, ohne Übergangsfrist
- Wer ist betroffen: jeder Händler, der bewegliche Waren an Verbraucher verkauft – online und im Laden
- Was gilt: ein einheitlicher EU-Gewährleistungshinweis in Farbe, unverändert und gut sichtbar
- Nur bei Garantie: zusätzlich das GARAN-Label bei kostenloser Herstellergarantie über 2 Jahre
- Nicht betroffen: reine B2B-Geschäfte
Zwei Kennzeichen – und nur eines trifft (fast) alle
Gewährleistungshinweis
Für fast alle Pflicht
Gilt für jeden Unternehmer, der bewegliche Waren an Verbraucher verkauft, auch Waren mit digitalen Elementen wie Smartphones oder Smart-Home-Geräte.
Betriebsgröße, Umsatz oder Branche spielen keine Rolle. Ob Sie zehn Artikel verkaufen oder zehntausend: Sie sind dabei.
GARAN-Label
Nur bei Garantie
Kommt nur ins Spiel, wenn Hersteller oder Händler eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware geben. Angezeigt werden Markenname, Modellkennung und Garantiedauer in Jahren. Es muss für jeden betroffenen Artikel einzeln gepflegt werden.
Ausgenommen sind reine B2B-Geschäfte. Wer wirklich nur an Unternehmen verkauft (und das auch sauber absichert), muss nicht ran. Und noch ein Missverständnis, das uns oft begegnet: Gewährleistung ist das Recht, das der Gesetzgeber Ihren Kunden gibt. Garantie ist ein freiwilliges Versprechen obendrauf. Das eine ersetzt das andere nicht.
Wie muss der Hinweis aussehen?
Hier wird es pingelig, und das mit Absicht. Die EU hat das Design vorgegeben, und Sie dürfen daran nichts drehen:
- Farbe: Im Onlineshop muss die farbige Version verwendet werden.
- Keine Bastelei: Nicht verkleinern, nicht verzerren, nicht umfärben, nicht in ein eigenes Design einbauen. Die offizielle Grafik wird eingebunden, nicht nachgebaut.
- QR-Code: Er gehört zur Grafik und führt Verbraucher zu weiterführenden Informationen über ihre Rechte.
- Ihr eigener Satz reicht nicht. Ein selbst formuliertes „Es gilt die gesetzliche Gewährleistung“ in den AGB ersetzt das Label nicht. Auch dann nicht, wenn es dort schon seit Jahren steht.
Wo muss es hin?
Im Onlineshop muss der Hinweis gut sichtbar sein, und zwar bevor der Kunde seine Bestellung abgibt. Ein Link im Footer, den nur findet, wer weiß, wonach er sucht, ist damit keine gute Idee. In der Praxis empfehlen wir, den Hinweis so einzubinden, dass er auf der Produktseite und im Bestellprozess nicht zu übersehen ist. Wo genau Behörden und Gerichte die Grenze ziehen werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Wer großzügig platziert, ist auf der sicheren Seite.
Das GARAN-Label gehört, sofern es greift, zusätzlich unmittelbar vor die Bestellung. Eine Anzeige nur auf der Produktseite reicht dafür nicht aus.
ONLINE
Gewährleistungshinweis gut sichtbar im Shop und im Bestellprozess. GARAN-Label zusätzlich direkt vor der Bestellung.
IM LADEN
Gewährleistungshinweis gut sichtbar im Verkaufsraum, etwa als Plakat an der Wand oder an der Kasse. GARAN-Label produktnah an Ware, Verpackung oder Regal.
Übrigens: Auch wer über Marktplätze wie Amazon oder eBay verkauft, ist nicht raus. Wie die Plattformen das technisch umsetzen, sollten Sie in Ihrem Händlerkonto prüfen.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Abmahnrisiko ernst nehmen
Ganz ehrlich: Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Fehlende Pflichtinformationen sind klassisches Abmahnfutter, und Wettbewerber oder Verbände schauen bei neuen Pflichten erfahrungsgemäß genau hin. Ich bin kein Anwalt und ersetze keine Rechtsberatung, aber das Risiko ist real, und die Umsetzung ist in den meisten Fällen eine Sache von Minuten bis wenigen Stunden.
Ihre Checkliste für heute
- Prüfen: Verkaufen Sie an Verbraucher? Dann sind Sie betroffen.
- Offizielle Grafik besorgen: Die EU-Kommission stellt die Vorlagen bereit. Nicht nachzeichnen lassen.
- Einbinden: Farbig, unverändert, gut sichtbar auf der Website und im Bestellprozess.
- Garantien durchgehen: Gibt es Produkte mit kostenloser Herstellergarantie über zwei Jahre? Dann Daten sammeln und GARAN-Label pflegen.
- Ladengeschäft nicht vergessen: Plakat aufhängen.
- Shopsystem checken: Einige Systeme haben die Labels inzwischen fest integriert (JTL-Shop ab Version 5.8, Shopware ab 6.7.14). Bei anderen Systemen muss man selbst Hand anlegen oder ein Update einspielen.
- Nebenbei prüfen: Dieselbe Richtlinie verschärft auch die Regeln für Umweltversprechen und Nachhaltigkeitssiegel. Pauschale Aussagen wie „klimafreundlich“ ohne Beleg sollten Sie sich bei der Gelegenheit ebenfalls ansehen.
Die häufigsten Fragen zum Team
1. Muss ich das Label auch anzeigen, wenn ich keine Herstellergarantie anbiete?
Ja. Der Gewährleistungshinweis gilt unabhängig von Garantien. Nur das GARAN-Label hängt an einer Garantie von mehr als zwei Jahren.
2. Darf ich das Label an mein Shopdesign anpassen?
Nein. Farben, Schrift, Layout und Textbausteine sind vorgegeben.
3. Gilt das auch für mich als kleinen Betrieb?
Ja. Es gibt keine Ausnahme für kleine Händler oder Kleinunternehmer.
4. Ich verkaufe nur Dienstleistungen. Bin ich betroffen?
Die Pflicht bezieht sich auf bewegliche körperliche Waren (auch mit digitalen Elementen). Reine Dienstleistungen und rein digitale Inhalte fallen nicht darunter. Im Zweifel fragen Sie lieber nach.
5. Gibt es eine Schonfrist?
Nein. Die Pflicht gilt seit dem 27.09.2026 ohne Übergangsfrist.
Sie wollen das nicht selbst machen?
Dann sind wir da. Wir schauen uns Ihre Website oder Ihren Shop an, binden das Label korrekt ein und gehen mit Ihnen durch, ob auch das GARAN-Label bei Ihnen eine Rolle spielt. Schnell, sauber und ohne dass Sie sich in Verordnungen einlesen müssen.

Verfasser: Florian Kellermann
Agenturinhaber / Webdesign & SEO
Letze Änderung: 30.07.2026






